Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 08.09.2003 - 1 G 2278/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25680
VG Frankfurt/Main, 08.09.2003 - 1 G 2278/03 (https://dejure.org/2003,25680)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.09.2003 - 1 G 2278/03 (https://dejure.org/2003,25680)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. September 2003 - 1 G 2278/03 (https://dejure.org/2003,25680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,25680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2003 - 13 S 2798/02

    Trennung wegen Misshandlung - Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.09.2003 - 1 G 2278/03
    Bereits aus dem Wortlaut wird deutlich, dass diese zweite Alternative - anders als die erste Alternative - an eine bereits erfolgte, nicht erst drohende und im übrigen inlandsbezogene Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange des Ehegatten anknüpft (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 28.02.2003, 13 S 2798/02, Informationsbrief Ausländerrecht 2003, S. 232; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.05.2001, NvwZ Beilage I 7/2001, S. 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 18 B 2157/02

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Scheitern der ehelichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.09.2003 - 1 G 2278/03
    Die Gesetzesbegründung zeigt, dass der Verlängerungsanspruch nicht etwa in jedem Fall des Scheiterns einer ehelichen Lebensgemeinschaft steht, zudem es ja in aller Regel wegen der von einem oder beiden Ehegatten subjektiv empfundenen Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Lebensgemeinschaft kommt, und das dementsprechend gelegentliche Ehestreitigkeiten und Auseinandersetzungen, die in einer Vielzahl von Fällen trennungsbegründend wirken, für sich noch nicht das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 2, 2. Alternative AuslG machen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss v. 18.01.2001, Informationsbrief Ausländerrecht 2001, Seite 277; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.01.2003, AuAS 2003, S. 170).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht